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Wichtige Verbraucherinformationen


Widerrufsbelehrung

Raiffeisen-Immobilien GmbH 91413 Neustadt a. d. Aisch Katharinenweg 2 Telefon: (0 91 61) 20 76 Fax: (0 91 61) 15 90 Wichtige Verbraucherinformationen! 1. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben bei Maklerverträgen ein Widerrufsrecht gem. § 312 b BGB. Dies beginnt mit Abschluss eines Maklervertrages (z.B. durch Anforderung eines Exposés), spätestens mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Sie haben nach Erhalt dieses Schreibens 14 Tage das Recht, den Widerruf zu erklären. Mit Widerruf erlischt kostenfrei der mit uns vereinbarte Maklervertrag. Widerrufsverlust: Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 4 BGB mit Erbringung der voll- ständigen Dienstleistung. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie bei einem Beratungs- bzw. Besichtigungstermin innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung, bzw. Erhalt eines Verkaufsexposés uns eine entsprechende Erklärung abgeben, in dem Sie davon Erkenntnis erlangt haben, dass Sie mit vollständiger Vertragserfüllung (z.B. Unterschrift des Kaufvertrags beim Notar) Ihr Widerrufsrecht verlieren. Wertersatz: Hat der Verbraucher den Maklervertrag fristgerecht wirksam widerrufen, so ist er nicht mehr an den Vertrag gebunden. Dem Makler kann jedoch ein Wertersatz zustehen, wenn er seine Leistung bereits erbracht hat, z.B. Auslagen, Provisionen etc.



Geldwäschegesetz

Aufgrund der neuen Richtlinien sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, bei Kaufinteressenten und Eigentümern/Verkäufern eine Legitimationsprüfung vorzunehmen.

Unsere Empfehlung: Laut der im Juni in Kraft tretenden gesetzlichen Regelung müssten wir mit einer Besichtigung bzw. einer Beratung 14 Tage warten. Da dies sicher für viele Kunden und Endverbraucher eine nicht gewünschte Verfahrensweise ist, empfehlen wir, uns am Beratungs- bzw. Besichtigungstermin den Verzicht auf den Widerruf zu unterschreiben. Unser Makler wird Sie vor dem Besichtigungstermin nochmals darauf hinweisen



Energieausweis

Ab dem 01.05.2015 sind die Eigentümer einer zu veräußernden, bzw. zu vermietenden Immobilie verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Sie finden die Pflichtangaben im Exposé. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung



Online-Streitbeilegung

Gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr

AUSZEICHNUNGEN